LIEFER-, INSTANDSETZUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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I. ALLGEMEINES
-
Auftrags- bzw. Einkaufs- bzw. sonstige Bedingungen des Käufers kommen nicht zur Anwendung,
auch wenn sie mit den vorliegenden nicht in Widerspruch stehen, Abweichungen sowie
Zusatzbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
- Es gelten
nur die am Tage der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungsverrechnungssätze,
Preislisten und Preisgruppenschlüssel, welche sowohl bei unseren Servicetechnikern
als auch während der Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumlichkeiten zur jederzeitigen
Einsichtnahmen aufliegen.
II. LIEFERUNG
- Nur schriftlich
vereinbarte Liefertremine sind bindend. Für nicht von uns zu vertretende Verzögerungen
verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
- Zu Teillieferungen
sind wir berechtigt.
III. DIENSTLEISTUNGEN
-
ARBEITSZEIT
Die Berechnung erfolgt nach den unter Pkt. I (2)
genannten Dienstleisungsverrechnungssätzen.
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FAHRKOSTEN
Die Berechnung erfolgt nach den unter Pkt. I (2)
genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen.
-
ERSATZTEILE
Die Berechnung der eingebauten, übergebenen oder
gelieferten Ersatzteile sowie des Kleinmaterials erfolgt nach den unter Pkt. I (2)
genannten Preislisten bzw. Preisgruppenschlüssel.
Wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, werden Ersatzteile nur gegen Barzahlung
ausgefolgt bzw. nur gegen Postnachnahme und Verrechnung der Versandkosten zum Versand
gebracht.
Ein Wiederverkäuferrabatt wird nur nach Vorlage eines brancheneinschlägigen Gewerbescheines
und in der Folge nur nach Vorlage eines Ausfolgscheines eingeräumt.
Der Umtausch oder die Rücknahme von Ersatzteilen ist ausgeschlossen, wenn diese
gebraucht, beschädigt und/oder der Originalverpackung entnommen worden sind.
Wir sind berechtigt, die beim Umtausch oder der Rücknahme von Ersatzteilen entstehende
Kosten gemäß den unter Pkt. I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen pauschal
in Rechnung zu stellen.
Werden Ersatzteile durch nicht gewerbsmäßig befugte und berechtigte Personen eingebaut
oder sonst in welcher Weise immer verwendet, so haften wir nicht für die dadurch
allenfalls entstehenden Schäden, insbesondere Folgeschänden und sind von jeder Gewährleistungs-
und Garantieverpflichtung entbunden.
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KOSTENVORANSCHLAG
Kostenvoranschläge werden nach den unter Pkt. 1 (2)
genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen verrechnet, sind kostenpflichtig sowie
unverbindlich. Wenn innerhalb von zwei Wochen nach Erstellen des Kostenvoranschlages
ein Instandsetzungsauftrag erteilt wird, erfolgt keine nochmalige Berechnung der
Fahrtkosten.
-
ALLGEMEINES
Wir sind nicht verpflichtet, das Kundengerät über
den erteilten Reperaturauftrag hinaus auf mechanische und elektrische Mängel zu
prüfen. Stellen wir aber während der Instandsetzung über den Reparaturauftrag hinausgehende
Mängel fest, oder zeigt sich, daß das Kundengerät nicht den bestehenden Sicherheitsvorschriften
entspricht, ist die Behebung dieser Mängel automatisch ein Bestandteil des Reparaturauftrages.
Die Abholung bzw. Übernahme des Gerätes ist nur unter Vorlage des Reparaturscheines
und Barzahlung möglich. Verlangen Sie die Zusendung bzw. Zustellung des Gerätes,
so erfolgt dies auf Ihre Rechnung und Gefahr. Ausgenommen von der Barzahlungspflicht
und den Versandmodalitäten sind Instandsetzungen im Rahmen der Gewährleistung. Wird
das Gerät nach Fertigstellung der Instandsetzung oder des Kostenvoranschlages nicht
innerhalb eines Monates ab Verständigung abgeholt, so berechnen wir gemäß den unter
Pkt. I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen eine Administrations- und
Lagergebühr.
Nach Ablauf von sechs Monaten ab Verständigung sind wir berechtigt, das Gerät nach
unserer Wahl zu verwerten und aus dem Erlös die aufgelaufenen Kosten und sonstige
Forderungen abzudecken.
IV. ZAHLUNG
- Sämtliche Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.
- Zur Annahme von Wechsel und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Sie erfolgt jedenfalls nur
zahlungshalber. Bei Entgegennahme von Wechsel durch uns verrechnen wir Diskont/-Zinsen
und Spesen unserer Bank. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder
für rechtzeitigen Protest.
- Zur Zurückbehaltung
oder Aufrechnung sind Sie nur wegen solcher Gegenforderungen oder Beanstandungen
berechtigt, die von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden
sind. Es liegt in unserer Entscheidung, auf welche fälligen Forderungen wir Zahlung
anrechnen.
- Bei Zahlungsverzug
werden Zinsen gemäß den unter Pkt. I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen
verrechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf unseren Bankkonto
maßgeblich.
- Bei Zahlungsverzug
werden, soferne nicht höhere Kosten (z. B. Anwalts- und/oder Inkassobürokosten)
entstanden sind, unsere damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen gemäß den unter
Pkt. I (2) genannten Dienstleistungsverrechnungssätzen, pro Zahlungserinnerung pauschal
berechnet.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir haften für die Dauer der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht. Beginn jeweils mit Ausstelldatum der Dienstleistung- bzw.
Barverkaufsrechnung. Dies gilt nicht bei Fehlern, die den Wert oder die Brauchbarkeit
der Ware nicht oder nur unerheblich mindern.
VII. SCHADENERSATZ
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder
aus allen anderen Gründen sind stets ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Das gilt auch für Ansprüche wegen Sachschäden nach § 9 Produkthaftungsgesetz.
VIII. GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten, insbesondere
für jene aus dem jeweils gegenständlichen Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber
bzw. Besteller, ist ausschließlich das für unseren Betriebsort sachlich zuständige
Gericht zuständig.